FINANZIELLE  LEISTUNGEN  FÜR  FAMILIEN

Eltern sollen ihr Kind gut versorgen können. Besonders in den ersten Monaten ist das wichtig. Deshalb gibt es Geld für Familien.

Berufstätige Mütter stehen acht Wochen nach der Geburt unter besonderem Schutz. (Mutterschutz). Gilt auch für Teilzeitarbeitende.

Mütter können in dieser Zeit nicht gekündigt werden.

Anträge




  • Elternzeit


Um Elternzeit zu beantragen, reichen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber ein. Die Anmeldung muss schriftlich und mit Unterschrift bei Ihrem Arbeitgeber erfolgen. Eine Anmeldung per Telefon oder per E-Mail ist nicht möglich.



  • 1. Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn


Schwangere und Mütter dürfen in der Mutterschutz-Zeit nicht arbeiten. Weil sie dann nichts verdienen können, gibt es Mutterschaftsgeld. Dafür müssen die Schwangeren gesetzlich versichert sein. Sind sie das, gibt es 14 Wochen lang Mutterschaftsgeld.


Mutterschaftsgeld

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem Verdienst in den letzten drei Monaten. Maximal sind es 13 Euro pro Tag. Informationen


Mutterschutzlohn

Sie bekommen Mutterschutzlohn, wenn Sie vor Beginn und nach Ende der Mutterschutzfristen wegen eines Beschäftigungsverbotes, zum Beispiel wegen eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes, nicht arbeiten dürfen. Normalerweise beginnen die Mutterschutzfristen 6 Wochen vor der Geburt und enden 8 Wochen nach der Geburt.

Manchmal kann man nach der Geburt nicht arbeiten. Auch nach den Mutterschutzfristen. Das kann z.B. gesundheitliche Gründe haben. Dann erhalten Sie Mutterschutzlohn. Auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums erfahren Sie, wie Sie den Mutterschutzlohn erhalten.

Um Ihren Mutterschutzlohn zu bekommen, müssen Sie schnellstmöglich ein Attest über das Beschäftigungsverbot bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Dieses sollte genaue Angaben über den Zeitraum und Umfang des Beschäftigungsverbots enthalten sowie Informationen, welchen Tätigkeiten Sie weiterhin nachgehen können. Handelt es sich um ein vollständiges Beschäftigungsverbot, übernimmt Ihr Arbeitgeber die weiteren Berechnungen.

Ein Antrag ist nicht notwendig.
Der Mutterschutzlohn wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber automatisch als Lohnfortzahlung gewährt.


  • 2. Kindergeld, Kinderfreibeträge und Kinderzuschlag


[Steuerliche Identifkations-Nummer] Sie erhalten die Steuernummer für Ihr Kind nach dessen Geburt per Post vom Bundeszentralamt für Steuern. Diese benötigen Sie zur Beantragung des Kindergeldes.


Kindergeld

Ab Januar 2023 erhalten Kindergeldberechtigte für jedes Kind pro Monat 250 Euro. Das Kindergeld ist unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Um Kindergeld zu erhalten, müssen Sie nach der Geburt des Kindes einen schriftlichen Antrag stellen. Online-Formular der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Sie können den Kindergeldantrag direkt online ausfüllen. Wichtig: Wenn Sie Kindes-Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, wird das Kindergeld gegengerechnet. Im Familienportal des Bundesfamilienministeriums finden Sie umfassende Informationen zum Kindergeld.


  • 3. Elterngeld


Elterngeld erhalten Eltern, die nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um ihr Kind zu betreuen. Es gibt unterschiedliche Formen des Elterngeldes:


  • Basiselterngeld
  • Beim Basiselterngeld erhalten Sie zwischen 300,00 und 1.800,00 Euro im Monat. Die Höhe hängt von Ihrem Einkommen vor der Geburt ab. Meist beträgt das Elterngeld 65 Prozent des Netto-Einkommens. Bei Eltern mit kleinen Einkommen können es bis zu 100 Prozent sein. Wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten, können Sie den Mindestbetrag erhalten. Falls Sie weitere Kinder haben, können Sie zusätzlich einen Geschwisterbonus bekommen: Ihr Elterngeld wird dann um 10 Prozent erhöht. Wenn Sie neben dem Elterngeld in Teilzeit arbeiten, wirkt sich das auf die Höhe aus.

    Basiselterngeld gibt es 12 Monate lang. Beteiligen sich beide Elternteile an der Kindesbetreuung, stehen ihnen sogar 14 Monate zu. Das nennt sich Partnermonate. Auch Alleinerziehenden können die Partnermonate bekommen. Für sie gibt es also auch bis zu 14 Monate Basiselterngeld. Eltern von frühgeborenen Kindern erhalten unabhängig davon zusätzlich bis zu vier Monate länger Elterngeld. (Antrag Online stellen: ElterngeldDigital)


  • ElterngeldPlus
  • ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld, also bis zu 24 Monate. Es ist mit 150 bis 900 Euro monatlich aber nur halb so hoch. Eltern können bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen, wenn beide in Teilzeit arbeiten. Das nennt sich Partnerschaftsbonus. Den Partnerschaftsbonus können Sie auch bekommen, wenn Sie alleinerziehend sind. Insgesamt sind also für Elternpaare und Alleinerziehende bis zu 28 Monate ElterngeldPlus möglich.

    Wie viel Elterngeld können Sie genau erhalten? Auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums können Sie das herausfinden. Nutzen Sie hierfür den Elterngeldrechner. Funktioniert leider nicht immer.


  • 4. Das Bildungs- und Teilhabepaket


Sie bekommen Bürgergeld oder auch Sozialhilfe, Sozialgeld, den Kinderzuschlag oder Wohngeld? Dann können Sie für Ihre Kinder Geld vom Bildungs- und Teilhabepaket bekommen.


Bildungs- und Teilhabepaket der Stadt Hamburg:

Die Hamburger Anlaufstellen, bei denen die Leistungen des Bildungspakets beantragt werden kann: Webangebot der Stadt Hamburg: hamburg.de/bildungspaket.